Datum: 11.01.2022
Die Beschwerde gegen Hamilton Medical AG („Hamilton“) wurde von Fleur Tehrani im November 2019 eingereicht mit der Begründung, dass das INTELLiVENT-ASV (
Das Gerichtsurteil bestätigte Hamiltons Argumentation. Das Patent wurde als ungültig erklärt, denn die Beschreibung trifft zwar auf INTELLiVENT-ASV zu, die Information war aber nicht neu: das Thema war in einer Veröffentlichung von 1995 klar und unmissverständlich dargelegt worden. Dieser Erfolg legt die Auseinandersetzung, die von Fleur Tehrani im UK eröffnet worden war, endgültig bei.