Bewerbungen können nur mit Anmeldung direkt im Hamilton Bewerberportal eingereicht und verwaltet werden. Um Zugang zu unserem Portal zu erhalten, füllen Sie einfach das untenstehende Bewerbungsformular aus. Wir werden Sie kontaktieren, sobald der Antrag bearbeitet wurde.
Bitte beachten Sie: Personalvermittlungen sollten Bewerbungen nicht über die regulären Stellenausschreibungen auf unserer Website hochladen oder an HR-Beratende senden. Bewerbungen, die auf diesem Weg eingereicht wurden, werden nicht berücksichtigt.
Die Allgemeinen Einkaufsbedingungen für Personaldienstleistende gelten für den Kauf bzw. die Inanspruchnahme von Dienstleistungen im Bereich der Personalvermittlung. Alle von Hamilton mit Personaldienstleistenden abgeschlossene Verträge unterliegen ausschliesslich diesen Allgemeinen Einkaufsbedingungen.
Um in der Schweiz Dienstleistungen in der Personalvermittlung oder im Personalverleih anbieten zu dürfen, benötigen Personalvermittlungen mit Sitz in der Schweiz eine kantonale Bewilligung, die vom Kanton erteilt wurde, in dem sie ihren Sitz hat. Für die Erteilung dieser Bewilligung müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein.
Personalvermittlungen mit Sitz im Ausland benötigen zusätzlich eine eidgenössische Bewilligung, wenn sie grenzüberschreitende Vermittlungsdienstleistungen erbringen. Diese Bewilligung wird vom Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) erteilt, das zugleich die Aufsichtsbehörde der kantonalen Vollzugsstellen ist.