Der Fall beruht auf der Behauptung von Dr. Fleur Tehrani, dass die INTELLiVENT-ASV-Kontrollsysteme () für Beatmungsgeräte von Hamilton Medical bestimmte Ansprüche des Patents US ‘571 von Dr. Tehrani verletzen. In der schriftlichen abschließenden Entscheidung vom 28. Dezember 2021 urteilte der Ausschuss für Patentwidersprüche und Beschwerden des US-amerikanischen Patent- und Markenamts, dass alle in Tehranis Patent ‘571 erhobenen Patentansprüche, für die angeblich eine Verletzung durch Hamilton vorlag, „unpatentierbar“ sind.
Diese Entscheidung ebnet den Weg für Hamilton, die beantragte FDA-Zulassung von INTELLiVENT-ASV für den Eintritt im US-Markt voranzutreiben.
Hamilton Technologies LLC v. Fleur Tehrani, P.T.A.B., No. IPR2020-01199, 12/28/21